Art 137 B-VG (Klagen; Zuständigkeit des VfGH bei bloßen Liquidierungsklagen, Notstandshilfe; Unzuständigkeit bei bescheidmäßiger Aberkennung des Notstandshilfeanspruches)
Art 137 B-VG (Klagen; Zuständigkeit des VfGH bei bloßen Liquidierungsklagen, Notstandshilfe; Unzuständigkeit bei bescheidmäßiger Aberkennung des Notstandshilfeanspruches)