Art 20 Abs 1 B-VG (Verwaltung, unter der Leitung der obersten Organe, Weisungen; Privatisierung, sog Rechtsformenprivatisierung; Bundesstraßenbau betr Autobahnen)
Art 77 Abs 1 B-VG (Besorgung der Bundesverwaltung durch die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter)