§ 52 Abs 4 GewO (Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, Untersagung durch Verordnung der Gemeinde, Erforderlichkeit zum Schutz von unmündigen Minderjährigen an näher genannten Örtlichkeiten; Untersagung entlang der gesamten Arlbergstraße
VfGH 13.10.1999, V 30/98