§ 28 GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht; hinreichende tatsächliche Befähigung)
§ 373c Abs 3 lit a, b und c GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht; Qualifikation eines EWR-Angehörigen, Bescheid des LH; Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen nach Abs 4 bis 6; Differenzierung zwischen Tätigkeit in anderen EG-Mitgliedstaaten und Inland unverhältnismäßig, unsachlich auch gegenüber EWR-Angehörigen)