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VfGH 14. 10. 1999, B 1323/97, B 1324/97, B 1325/97 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2000/1964ZfV 2000, 826

Art 108 (Bundeshauptstadt Wien; Gemeinderat auch Funktion des Landtags, Stadtsenat auch Funktion der Landesregierung; keine Beschränkung des Gesetzgebers hinsichtlich Zuständigkeitsverteilung zwischen Gemeinderat und Landtag; Feststellung der Weitergeltung von Verordnungen des Gemeinderats durch den Stadtsenat)

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