§ 70 Abs 4 Z 1 BWG (Überwachung der Kreditinstitute durch BMF; Aufträge zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes)
§ 92 Abs 7 BWG (Zugehörigkeit der aus einer Einbringung hervorgegangenen AG zu Sektorverbund, ua dem ges Revisions- und Prüfungsverband, dem das einbringende Kreditinstitut zugehört)