2 Abs 4 Nö ROG (Verpflichtung der Gd zur Beobachtung der gegebenen naturräumlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten; Unterschutzstellung eines Gebäudes nach DenkmalschutzG)
§ 22 Abs 1 ROG (Flächenwidmungsplan, Änderung, Voraussetzungen; Änderung einer Widmung, der seinerzeit keine Grundlagenforschung vorausging; Schloss Schönkirchen, Erhaltung im öffentlichen Interesse nach Denkmalschutzgesetz)