§ 26 Abs 1 Z 1 Stmk BauG 1995 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungsplan, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist; gewährt auch dem Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage auf Nachbargrundstück Schutz)