§ 4 Abs 1 VVG (vertretbare Leistung, Nichterfüllung, Ersatzvornahme)
§ 4 Abs 2 VVG (ebenso; Kostenvorauszahlungsauftrag; an den Bescheidadressaten oder seinen Rechtsnachfolger; Auftrag an Dritten, der nicht Eigentümer der vom Auftrag betroffenen Liegenschaft; Geschäftsführer des neuen Eigentümers)