§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Verspätung, Zurückweisung; keine Änderung durch erstbehördlichen Bescheid mit dem Wiederaufnahmeantrag abgelehnt wurde und in dessen Begründung Zustellmangel angenommen wurde, mangelnder Bescheidwillen über verspätete Berufung in rechtskraftsfähiger Weise abzusprechen)
VwGH 15.09.1999, 99/04/0118