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VwGH 16. 9. 1999, 99/01/0201 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/1918ZfV 2000, 806

§ 73 Abs 1 AVG (Entscheidungspflicht, ohne unnötigen Aufschub spätestens binnen 6 Monaten; Verzicht auf Geltendmachung der Säumnis zulässig)

Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde)

VwGH 16.09.1999, 99/01/0201 (Säumnisbeschwerde)

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