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VwGH 18. 11. 1998, 98/03/0273 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/1912ZfV 2000, 804

§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigungen; Behördenbezeichnung, Erkennbarkeit; Name des Genehmigenden auf der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigung)

VwGH 18.11.1998, 98/03/0273

1. In der erstinstanzl Erledigung kommt nicht gerade augenfällig die bescheiderlassende Beh zum Ausdruck (Kopfzeile „Land Salzburg, unser Pongau! Hauptstraße 1, 06412/6101 - 242 DW“).

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