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VwGH 30. 9. 1999, 99/02/0045 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2000/1897ZfV 2000, 801

§ 51 Abs 7 VStG (Berufung, Entscheidung, Entscheidungsfrist, Fünfzehnmonatsfrist, Wahrung durch mündliche Bescheidverkündung)

§ 51f Abs 2 VStG (mündliche Verhandlung, Durchführung und Fällung des Erkenntnisses trotz Nichterscheinens der Partei bei ordnungsgemäßer Ladung; Teilnahmeverzicht nach Schluss der Beweisaufnahme, neuerliche Ladung zur Verkündung, Erforderlichkeit, keine)

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