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VwGH 2. 6. 1999, 99/04/0093 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1827ZfV 2000, 785

§ 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilung zu mehr als dreimonatigerFreiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen)

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