§ 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilung zu mehr als dreimonatigerFreiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen)
§ 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilung zu mehr als dreimonatigerFreiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen)