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VwGH 15. 9. 1999, 99/04/0092 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1826ZfV 2000, 785

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Absehen, Voraussetzungen, Prüfung, Mitwirkungspflicht der Partei; keine Mitwirkung bei mangeln-der Bekanntgabe von Gläubigern, Verbindlichkeiten und Art der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen)

VwGH 15.09.1999, 99/04/0092

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