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VwGH 2. 6. 1999, 99/04/0085 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1824ZfV 2000, 784

§ 13 Abs 5 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausschlussgründe, Geltungsbereich für Personen mit maßgeben-dem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers; Konkurseröffnung, subjektives Verschulden nicht notwendig)

§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Gewerbeausschlussgründe nach § 13 Abs 3 und 5 )

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