§ 28 Abs 1 Z 1, 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befähigungsnachweis; Voraussetzungen, ua fehlende Aus-schlussgründe nach § 13 , Vorfrage, keine)
VwGH 15.09.1999, 99/04/0061
Der Bf war handelsrechtl Geschäftsführer einer GesmbH, gegen die in der Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit zweimal Ae von Gläubigern auf Eröffnung des KonkursVerf über deren Vermögen gestellt wurden, die aber vom Gericht mangels eines zur Deckung der Kosten des KonkursVerf voraussichtl hinreichenden Vermögens abgewiesen wurden. Wie auch der Bf in seiner Beschw nicht bestreitet, liegt aufgrund dieses Sachverhaltes gegen ihn ein Gewerbeausschlussgrund (nach § 13 Abs 5 GewO 1994) vor.