§ 13 Abs 5 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausschlussgründe, Geltungsbereich für Personen mit maßgeben-dem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers; Konkurseröffnung, subjektives Verschulden nicht notwendig)
§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Gewerbeausschlussgründe nach § 13 Abs 3 und 5 )