§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Kosovo-Albaner, Benachteiligung der albanischstämmigen Zivilbevölkerung durch serbisch dominierte Beh; Hinweise auf Gruppenverfolgung, Ermittlungspflicht; bei Annahme einer inländischen Fluchtalternative, Prüfung, ob verfolgungsfreie Niederlassung möglich wäre)