§ 17 Abs 1 FrG 1992 (Ausweisung; rechtliche Wirkung, keine nach Bewilligung des Aufenthaltes)
§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Einstellung, Gegenstandslosigkeit)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses, Nichtberücksichtigung, wenn kein unverhältnismäßiger Aufwand)