§ 28 Abs 4 Oö FischereiG 1983 (Benützung fremder Grundstücke; Feststellungsbescheid über Art und Umfang der Duldungspflicht auf Antrag eines Beteiligten; Klarheit von Antrag und Spruch)
§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen; Aufklärungspflicht der Behörde bei Unklarheit)