§ 100 Abs 2 Z 3 BergG (Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe, Anzeige, Aufschluss- und Abbauplan, Genehmigung, Voraussetzungen, Schutzmaßnahmen, Prüfung, Sachverständigenbeweis)
VwGH 02.06.1999, 98/04/0242
Nach dem Auftrag des § 100 Abs 2 Z 3 BergG hat die bel Beh im Rahmen der Beurteilung des ihr zur Genehmigung vorgelegten Aufschluss- und Abbauplanes ua zu prüfen, ob die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen, ferner zum Schutz von Fremden, nicht zur Benützung überlassenen Sachen, der Umwelt, von Lagerstätten und der Oberfläche vorgesehenen Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind. Dazu bedarf es entspr sachverhaltsbezogener Feststellungen über die mit den Aufschluss- und Abbauarbeiten verbundenen Einwirkungen und deren Auswirkungen auf die Umgebung einschließl der dort lebenden Personen. Derartige Feststellungen sind Gegenstand des Beweises durch SV auf dem Gebiet der Technik und auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Den SV obliegt es, auf Grund ihres Fachwissens ein Urteil (GA) abzugeben. Während sich der techn SV über die Art und das Ausmaß der zu erwartenden Emissionen bzw Immissionen zu äußern hat, ist es Aufgabe des ärztl SV, die Auswirkungen dieser Emission bzw Immissionen auf die davon betroffenen Personen zu beurteilen (VwGH-Erk 10.02.1998, 97/04/0212).