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VwGH 17.5.1999, 98/05/0241 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2000/1760ZfV 2000, 762

§ 82 Abs 1 Wr BauO (Nebengebäude; Gebäude oder gesondert in Erscheinung tretende Teile eines Gebäudes, wenn nicht mehr als ein über dem anschließenden Gelände liegendes Geschoß; Wintergarten eines Gebäudes)

§ 137 Abs 1 Wr BauO (Bescheide, Widerspruch zu zwingender Vorschrift des Gesetzes oder einer auf Grund des Gesetzes erlassenen Verordnung; Widerspruch zu Bebauungsplanbestimmung, nur ein Nebengebäude bis 25 m2 je Bauplatz; Wintergarten zu Gebäude)

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