§ 94 Abs 3 ASchG (Arbeitsstätten, zusätzliche Auflagenvorschreibung, Voraussetzungen, kein hinreichender Interessensschutz, Sachverständigenprüfung, Wahl der den Betriebsinhaber am geringsten belastenden Auflagemöglichkeit)
§ 79 Abs 1 GewO 1994 (ebenso, Betriebsanlagen)