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VwGH 23. 2. 1999, 98/05/0245 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2000/963ZfV 2000, 421

§ 1 Abs 3 Z 3 Nö BauO 1996 (Anwendungsbereich, Ausnahmen; wasserrechtlich bewilligungspflichtige unterirdische bauliche Anlagen für die Wasserversorgung oder Wasserentsorgung, zB Rohrleitungen, Schächte; Nebensammler einer kommunalen Abwasserbeseitigungsanlage)

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