§ 23 Abs 1 Krnt BauO 1996 (Parteien des Baubewilligungsverfahrens, ua die Anrainer)
§ 23 Abs 2 Krnt BauO 1996 (Anrainer; Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke und aller im Einflussbereich des Vorhabens liegenden Grundstücke, Anlageninhaber)