§ 21 Abs 4 Vlbg BauG idF 1984 (Verordnung betreffend Zulässigkeit von bestimmten Baustoffen, Bauteilen oder Bauweisen; Rauchfangsystem, Kamin)
§ 21 Abs 5 Vlbg BauG idF LGBl 1994/34 (ebenso)
§ 38 Abs 2 Vlbg BauG (Rauchfangsystem, Überprüfung auf fachgerechten Einbau durch Befund eines Kaminkehrers; Prüfung erstreckt sich nicht auf Übereinstimmung des Kaminsystems mit dem verordnungsmäßig zugelassenen Typ)