§ 1 Abs 1 lit a Tir VergabeG 1994 (Geltung für Auftragsvergaben ua durch das Land Tirol)
§ 5 Abs 1 Tir VergabeG 1994 (Zuständigkeit des Landesvergabeamtes zur Nachprüfung von Liefer-, Bau- und Baukonzessionsaufträgen, nicht von Dienstleistungsaufträgen)