§ 11 Abs 1 Z 1 BundesVergabeG 1997 (Anwendungsbereich, auch hinsichtl des Vergabekontrollverfahrens bei Aufträgen des Bundes; Auftrag des Bundes, auch wenn von einem Landesorgan in Auftragsverwaltung nach Art 104 Abs 2 B-VG erteilt wird)
Art 104 Abs 2 B-VG (Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, Übertragung der Aufgabenbesorgung durch Verordnung; Vergabe von öff Aufträgen des Bundes durch beauftragte Landesorgane)