Art 137 ff B-VG (Verfassungsgerichtshof, Zuständigkeit, keine; Anzeigen wegen Verdachtes strafbarer Handlungen von Staatsanwälten, Richtern, Rechtspflegern und Sachverständigen)
VfGH 17.12.1999, A 20/99
Zurückw einer als „Amtshaftungsklage“ bezeichneten Eingabe, mit der Anzeige gegen namentl genannte Personen, näml den „Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis“, den „Ermittlungsrichter am Landgericht Ried/Ikr“, einen Rechtspfleger sowie einen SV erstattet wurde.