§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Zurückweisung, Verspätung; Straferkenntnis, Zustellung an Beschuldigten statt Bevollmächtigten, Berufungseinbringung vor Übermittlung des Originals an Bevollmächtigten; Einparteienverfahren, Berufungserhebung, zwingende Voraussetzung Bescheiderlassung)
VwGH 27.05.1999, 99/02/0083