§ 19 AVG (Ladung; Bescheidcharakter; Zwangsfolgen; ungerechtfertigtes Ausbleiben)
VwGH 22.01.1999, 98/19/0293
Da die hier angefochtene Ladung im Falle des ungerechtfertigten Ausbleibens keine unmittelbar aus dem G resultierenden Rechtsfolgen nach sich zöge, kann sie demnach nur als einfache Ladung angesehen werden, der B-Charakter nicht zukommt. Daran vermag auch die Überschrift „LadungsB“ nichts zu ändern (vgl VwGH 05.04.1995; 6. 9. 1994, 94/11/0228).