§ 56 AVG (Feststellungsbescheid, Voraussetzungen; unzulässig, wenn die Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verfahrens entschieden werden kann; die Anhängigkeit eines solchen anderen Verfahrens ist unmaßgeblich)
VwGH 30.09.1998, 98/02/0299