§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftige Entscheidung, neuerliches Ansuchen, Zurückweisung; entschiedene Sache; Baubewilligung, Modifikationen eines Projekts aus mehreren Ferienhäusern hinsichtlich der Situierung zur Grundgrenze, der Gesamtlänge, anderer Abweichungen)
VwGH 17.12.1998, 97/06/0180