vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 26. 2. 1999, 96/19/3573 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/1200ZfV 2000, 495

§ 11 ZustG (Zustellung; Bescheid; tschechische Republik)

VwGH 26.02.1999, 96/19/3573

Es steht unbestritten fest, dass die Bfin am 15. 7. 1996 den erstinstanzl B durch Zustellung (durch persönl Übernahme) an ihrer Wohnadresse in der tschechischen Republik erhalten hatte. In der Beschw erklärt die Bfin zum Zustellvorgang, dieser entspreche nicht den Vorschriften des Europäischen Übk über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl 67/1983, insbesondere nicht dessen Art 6 und Art 15. Damit wird aber schon deshalb keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen B aufgezeigt, weil das genannte Übk des Europarates im Verhältnis zur Republik Tschechien, die dem Europarat (erst) seit 30. 6. 1993 angehört und die das Übk nicht ratifiziert hat, nicht gilt (vgl Walter-Thienel , Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze2, 2059), weshalb die Beh 1. Instanz nicht gehalten hat, sich bei der Zustellung des Schriftstückes an die Regeln des zitierten Abk zu halten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!