§ 45 Abs 1 Z 2 VwGG (Wiederaufnahme; irrige Annahme der Versäumung einer Frist)
VwGH 09.07.1998, 98/03/0200
Insb kommt der WA-Grund des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG nicht in Betracht, weil sich dieser nur auf den Sachverhalt, nicht aber auf die einem Einstellungsbeschluss des VwGH zugrunde liegende Rechtsanschauung bezieht (VwGH 08.07.1991, 91/19/0018, 0019, 0025). Dass der VwGH bei Fassung des Einstellungs-Beschl aber über den dieser E zugrunde liegenden Sachverhalt geirrt habe, wird im WA-Antrag nicht geltend gemacht, behauptet doch der ASt nicht, dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag in allen Punkten tatsächl entsprochen zu haben.