§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung; keine Beschwerdelegitimation eines Universitätsinstitutes zur Bekämpfung eines im Instanzenzug ergangenen B über interne Ressourcenverteilung des Instituts)
§ 3 Abs 4 VOG (selbständiger Wirkungsbereich der Universitäten)