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VwGH 27. 5. 1999, 97/02/0222 (TIERSCHUTZ)

JudikaturTIERSCHUTZZfV 2000/1156ZfV 2000, 486

§ 8 Abs 2 Stmk Tierschutz- und TierhalteG idF LGBl 1993/45 (Halten von Wildtieren, Verbot, Ausnahmebewilligung, Voraussetzungen, ua kein Vorkommen im ge-planten Gehege; Bedachtnahme auf „wildökologische Raumplanung“, keine)

VwGH 27.05.1999, 97/02/0222

Im InstZug wurde dem Bf die neuerl Bew einer Gatterhaltung von 10 Stück Rotwild auf einem näher bezeichneten Grundstück gem § 8 Abs 2 des Stmk Tierschutz- und TierhalteG idF LGBl 1993/45, versagt.

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