§ 8 Abs 2 Stmk Tierschutz- und TierhalteG idF LGBl 1993/45 (Halten von Wildtieren, Verbot, Ausnahmebewilligung, Voraussetzungen, ua kein Vorkommen im ge-planten Gehege; Bedachtnahme auf „wildökologische Raumplanung“, keine)
VwGH 27.05.1999, 97/02/0222
Im InstZug wurde dem Bf die neuerl Bew einer Gatterhaltung von 10 Stück Rotwild auf einem näher bezeichneten Grundstück gem § 8 Abs 2 des Stmk Tierschutz- und TierhalteG idF LGBl 1993/45, versagt.