§ 24 Abs 1 lit n StVO (Halte- und Parkverbote, Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden kann; Kfz, Abstellen im Bereiche eines Fahrverbotes, Behauptete Zufahrt während Geltungszeitraumes einer Ausnahme für Ladetätigkeit)
§ 5 Abs 1 VStG (Verschulden, Ungehorsamsdelikt, Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens, keine mit allgemein gehaltenen Behauptungen)