§ 103 Abs 1 Z 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, ua Bereitstellung reflektierender Warntafeln; juristische Person, Tatort, Sitz des Unternehmens)
VwGH 27.05.1999, 97/02/0016
Sofern die VerwVorschriften nicht anderes bestimmen, sind nach § 2 Abs 1 VStG nur die im Inland begangenen VerwÜbertretungen strafbar. Der Bf wurde sohin zu Unrecht bestraft. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.