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VwGH 27. 5. 1999, 97/02/0016 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2000/1108ZfV 2000, 472

§ 103 Abs 1 Z 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, ua Bereitstellung reflektierender Warntafeln; juristische Person, Tatort, Sitz des Unternehmens)

VwGH 27.05.1999, 97/02/0016

Sofern die VerwVorschriften nicht anderes bestimmen, sind nach § 2 Abs 1 VStG nur die im Inland begangenen VerwÜbertretungen strafbar. Der Bf wurde sohin zu Unrecht bestraft. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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