§ 57 Abs 1 Krnt JagdG 1978 (Abschussplan; das ihm unterliegende Wild darf nur in seinem Rahmen erlegt werden; Gams)
§ 98 Krnt JagdG 1978 (Übertretung; Ungehorsamsdelikt; Verschulden, kein einwandfreies Ansprechen)
§ 5 Abs 1 zweiter Satz VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Sorgfaltspflichtverletzung, wenn Schuss abgegeben wird, obwohl das Wild nicht zweifelsfrei angesprochen werden kann)