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VwGH 23. 2. 1999, 96/03/0302 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1076ZfV 2000, 461

§ 13 Abs 5 GewO (Ausschluss von der Gewerbeausübung; wenn maßgeblicher Einfluss auf Gesellschaft, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde)

§ 87 Abs 1 Z 2 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung)

§ 87 Abs 2 GewO (Absehen von Entziehung wegen Konkurses, wenn die Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist; liquide Mittel zur Deckung der eigenen, nicht auch fremder Verbindlichkeiten)

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