§ 77 Abs 1 Bgld GdO (letztinstanzlicher Gemeindebescheid, eigener Wirkungsbereich; Vorstellung)
§ 77 Abs 5 Bgld GdO (ebenso; Verletzung von Rechten des Einschreiters, Aufhebung)
§ 77 Abs 6 Bgld GdO (ebenso; Bindung der Gemeinde bei der neuerlichen Entscheidung; Bindung an die tragenden Gründe der Aufhebung; Erteilung einer Baubewilligung vermeintlich nicht im vollen beantragten Umfang, Berufung, Abweisung, Vorstellung; Aufhebung durch Vorstellungsbehörde mit der Begründung das beantragte Projekt entspreche der Bauordnung, es liege ohnehin vollständige Bewilligung durch die Behörde erster Instanz vor; Ersatzbescheid, ersatzlose Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheids, Hinweis auf Rechtslagenänderung in der strittigen Frage der Baulinie)