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VwGH 12. 2. 1999, 95/21/0751 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2000/1030ZfV 2000, 444

§ 5 Abs 1 vor der Nov BGBl 1995/351 AufG (Bewilligung, Sicherung des Lebensunterhaltes; keine)

VwGH 12.02.1999, 95/21/0751

Auch ein Gesamtbetrag von rund 25.800 S (343,90 S x 75) reichte keinesfalls aus, um den Lebensunterhalt des Bf nicht bloß vorübergehend als gesichert zu betrachten (vgl VwGH 20.07.1995, 94/18/0972). § 5 Abs 1 AufG stellt im Übrigen nicht darauf ab, ob ein Ast die von ihm beantragte Aufenthaltsbew benötigt, um einen Arbeitslosengeldanspruch geltend machen zu können. Abw.

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