§ 2 PVG (Aufgaben der Personalvertretung)
§ 25 Abs 4 erster Satz PVG (Rechte und Pflichten der Personalvertretung, Gewährung der notwendigen freien Zeit)
§ 25 Abs 4 zweiter Satz PVG (Dienstfreistellung, auf Antrag des Zentralausschusses; Antragstellung, Rechtsverletzungsmöglichkeit des Personalvertreters; Vorschlagsrecht des Personalvertreters, Ablehnung, Sachentscheidung der Aufsichtsbehörde, Rechtsverletzung nur im Exzessfall, kein Vorgehen nach Verhältniswahlprinzip, Verhältnismäßigkeit, Verletzung, einseitige Verteilung der Dienstfreistellungen; Berücksichtigung von Geschäftsführungsfunktionen in Personalvertretungsorgan, von sonstigen Zusatzfunktionen; Ausmaß der Dienstfreistellung, Maßstab, Höchstausmaß)