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VwGH 17. 2. 1999, 97/12/0291 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2000/1010ZfV 2000, 438

§ 75 Abs 3 BDG (Karenzurlaub, Nachsicht der Folgen, andere als private Interessen; Begriff, hier Gerichtspraxis/Rechtspraktikantenzeit)

VwGH 24. 3. 1999, 97/12/0291

Der Begriff „öff Interesse“ umfasst jedenfalls mehr als das rein arbeitsplatzbezogen gesehene dienstl Interesse an der Besorgung des vom Bf jetzt innegehabten Arbeitsplatzes. Es ist vielmehr von vornherein unzutreffend, ein öff Interesse an einer über die vom DG institutionalisierte Grundausbildung hinausgehende weitere Ausbildung mit dem Hinweis auf die bestehende Grundausbildung abzutun. Wäre diese zutreffend, so könnten wohl auch die im § 23 BDG ges verankerten sonstigen Ausbildungsmaßnahmen wie auch sonstige externe Ausbildungsmaßnahmen des Bundes nicht im öff Interesse gelegen sein. Im gegebenen sachl Zusammenhang folgt ein dienstl Interesse auch aus dem Umstand, dass die Gerichtspraxis (Rechtspraktikantenzeit) gem § 12 Abs 2 Z 4 lit b GehG bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages voll zu berücksichtigen ist. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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