§ 112 Abs 1 BDG (Suspendierung, Gefährdung des Ansehens des Amtes oder wesentlicher Interessen des Dienstes; hier Grundbuchbeamter)
VwGH 10.03.1999, 97/09/0093
Die dem Bf im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen umfassten sowohl das Herauslocken eines noch nicht mit dem erforderl Genehmigungsvermerk des Amtes der Bgld LReg versehenen Teilungsplanes in eigener Sache, als auch dessen Einbringung beim Bezirksgericht J in Kenntnis seiner Unvollständigkeit, iVm einer Einflussnahme auf den Urlaubsvertreter, das betr Grundbuchsgesuch (pos) zu erledigen. Eine derartige Vorgangsweise eines Grundbuchsbeamten war - ungeachtet der Frage, ob und inwieweit sie nun tatsächl in die Öffentlichkeit gedrungen ist - offenkundig geeignet, das Ansehen des Amtes und darüber hinaus auch der Justiz insgesamt zu gefährden. Abw.