§ 75 Abs 2 BDG (Karenzurlaub; private Interessen, Wohnsitzfolge)
VwGH 24.03.1999, 97/12/0111
Die mit der Wohnsitzfolge verbundene berufl Unterstützung des Ehegatten ändert nichts an dem dem Grunde nach privaten Interesse an der Gewährung des Karenzurlaubes. Dass es für die Ausübung des Amtes des Ehegatten der damaligen Bfin als Generalkonsul nützlich war, dass ihm seine Gattin bei seiner Repräsentationstätigkeit zur Seite gestanden sein soll, konnte nichts an der maßgebenden Bedeutung des privaten Interesses der Bfin an der Wohnsitzfolge ändern. Abw.